Anna Ledermüller-Sommer – Yogalehrerin und Energetikerin

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Dienstleistungen von Yoga & Strömen, Anna Ledermüller-Sommer.

Sobald du dich für eine Veranstaltung (Kurs, Einzelsitzung, Workshop…) in irgendeiner Form anmeldest (online über diese Webseite, persönlich, telefonsch oder in irgendeiner digitalen Form), kommt es zwischen uns zu einem Vertragsabschluss unter den hier folgenden Bestimmungen.

Darüber hinaus gehende Bedingungen und Voraussetzungen für einzelne Veranstaltungen werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung von mir auf der Webseite extra angeführt und gelten mit deiner Anmeldung als akzeptiert und erfüllt.

 

2. Gesundheit und Haftung

Du nimmst ausdrücklich zur Kenntnis, dass Yoga und Strömen Methoden sind, die der Selbsterfahrung und ganzheitlichen Entwicklung dienen. Deine Selbstverantwortung ist die Basis dafür und so übernimmst du selbst  gänzlich die Verantwortung für dich selbst, wenn du mein Angebot nützt.

Yoga und Strömen ersetzen keine Konsultation von oder Behandlung bei Ärzten (einschließlich Psychiatern), Hebammen, Therapeuten und auch nicht die Einnahme von verordneten Medikamenten.

Mit Vertragsabschluss (siehe oben) erklärst du, dass du den körperlichen und geistigen Anforderungen zur Ausübung von Yoga und Strömen gewachsen bist – und dass du nur in einem solchen Zustand an meinen Veranstaltungen teilnehmen wirst.

Im Fall einer Schwangerschaft ist vor deiner Teilnahme eine ärztliche Freigabe einzuholen.

 

3. Räumlichkeiten und Ausstattung

Sowohl das Zentrum für Yoga und Strömen in Niederfellabrunn als auch der Raum der Sonne in Stockerau haben die ideale Atmosphäre für Yoga und Strömen.

Der  Aufenthalt in den Räumlichkeiten umfasst die Veranstaltungsdauer und den Zeitraum von 15 Minuten vor und nach der Yogastunde.

Prinzipiell sind eigene Matten, Decken, Kissen oder andere Hilfsmittel mitzubringen. In Stockerau können sie ausgeborgt werden, in Niederfellabrunn ebenso.

Ich erachte jedenfalls eine eigene Matte und Decke für die Praktizierenden unersetzlich, aus praktischen und ideellen Gründen.

Für Gegenstände der Teilnehmenden – welcher Art auch immer sie sind – hat ausschließlich die teilnehmende Person die Verantwortung, niemals die Veranstalterin.